Anbieterwechsel

Sollten Sie einen Wechsel Ihres Anbieters in Betracht ziehen, sollten Sie einige Punkte unbedingt beachten. Im Internet kursieren einige Horrorgeschichten, die Sie jedoch nicht davon abhalten sollten, diesen Schritt zu gehen. Die Wechsel, die problemlos über die Bühne gehen, finden keine Erwähnung im Internet. Dies wird aber wohl die überwiegende Mehrheit sein.

Folgende Punkte sollten Sie auf aber jeden Fall beachten:

  • Kündungsfrist bei ihrem jetzigen Anbieter
  • Schreibweise Ihres Namens bzw. Ihrer Anschrift
  • Schriftverkehr in einen Ordner

Planen Sie unbedingt ausreichend Zeit ein. Die meisten Verträge haben eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Danach verlängern sich die Verträge automatisch um ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Anbieter zwischen sechs Wochen und drei Monaten. Planen Sie deshalb ausreichend Zeit ein, damit evtl. Rückfragen bei der Bearbeitung Ihres Auftrages nicht dazu führen, dass die Kündigungsfrist überschritten wird.

In den meisten Fällen möchte man seine bisherige Telefonnummer behalten. Dazu müssen Sie Ihrem neuen Anbieter einen Portierungsauftrag erteilen. Achten Sie unbedingt beim Portierungsauftrag darauf, dass die Schreibweise exakt der bei Ihrem alten Anbieter entspricht. Jede noch so kleine Abweichung kann dazu führen, dass Ihr jetziger Anbieter den Auftrag ablehnt, weil er Sie mit der (noch so kleinen) Abweichung nicht in seinem Datenbestand findet.

Legen Sie eine Mappe oder Ordner an, in dem Sie den gesamten Schriftverkehr ablegen. Wenn Sie Ihre Bestellung telefonisch aufgeben, lassen Sie sich die Vertragsunterlagen oder eine Auftragsbestätigung zusenden. Fertigen Sie eine Kopie an oder scannen Sie die Unterlagen ein, die Sie per Brief versenden. Falls Sie per E-Mail kommunizieren: Löschen Sie die E-Mails nicht, sondern legen Sie diese geeignet ab, so dass Sie bequem den E-Mail – Verkehr bei Bedarf zur Hand haben. Sollte es, was wir sicherlich nicht hoffen, Diskussionsbedarf zwischen Ihrem neuen oder alten Anbieter und Ihnen entstehen, können Sie schnell auf diese Unterlagen zurück greifen. Wir möchten nicht den Teufel an die Wand malen, aber sollte etwas schief gehen, sind Sie so gut für eine eventuelle Auseinandersetzung gerüstet. Die mündliche Zusage eines Call-Center-Mitarbeiters hat eine Beweiskraft, die sehr nahe bei Null liegt.

Weitere Hinweise und Ihre Rechte als Kunde finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur. Diese Informationen stehen Ihnen auch in einer druckbaren Version (pdf) zur Verfügung, sollten Sie Papier bevorzugen.

Es gibt im Internet auch sehr kurzweilige Artikel, was man allgemein bei der Kündigung von Serviceverträgen beachten sollte. Bitte denken Sie daran, dass beim Wechsel des Telekommunikationsanbieters unbedingt Ihr neuer Anbieter kündigen muss, wenn Sie Ihre alte Rufnummer behalten möchten.