Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

Am 01. Dezember 2021 trat eine geänderte Fassung des Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Eine der wichtigsten Änderungen für Endkunde ist das Recht auf Versorgung. Das Gesetz hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ermächtigt, die technischen Anforderungen hierfür festzulegen. Das Ministerium wiederum hat die Bundesnetzagentur damit beauftragt. Der entsprechenden Erlass soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten. In der Diskussion sind Latenzzeiten von 150 ms, eine Downloadrate von 10 MBit/s und eine Uploadrate von 1,3 MBit/s. Natürlich sind diese Werte alles andere als berauschend. Wenn diese Werte aber unterschritten werden und ein Ausbau notwendig werden sollte, dann werden mit Sicherheit deutlich höhere Werte beim Kunden ankommen. Falls Sie die aktuellen Raten für Ihren Anschluss wissen möchten: Die Bundesnetzagentur bietet unter breitmessung.de eine entsprechende Seite an.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass dies ein persönliches Recht ist, also von Ihnen als Bürgerinnen und Bürger. Zuständig für die Umsetzung ist die Bundesnetzagentur. Sollten Sie jetzt einwenden, dass Talheim über diesen Mindestraten liegt, so ist dies im Prinzip auch richtig. Die meisten von uns dürften besser an das Internet angebunden sein. Aber es gibt ein paar Stellen, bei denen nur ca. 20 MBit/s im Download bei VDSL erreicht werden. Die Ursache liegt im Abstand zum Outdoor DSLAM. Weiterhin haben wir die unglückliche Situation, dass durch den Rückzug von KabelBW/Unity Media/Vodafone aus dem Pilotprojekt es zu Kapazitätsengpässe an zumindest einem Outdoor DSLAM kam. Für manche Betroffene war Hybrid – LTE eine Lösung. Aber auch LTE kann an seine Kapazitätsgrenzen kommen, da die mögliche Bandbreite durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt wird und die Bandbreite bei Funk nicht erweitert werden kann.

Wichtig ist auch zu wissen, dass die Mindestraten jährlich angepasst werden. Je nach dem, wie schnell diese nach oben angehoben werden, kann es passieren, dass einige Bürgerinnen und Bürger diese dann nicht mehr erreichen. Wir wissen aber auch aus der Vergangenheit, dass sich ein Ausbau ziemlich in die Länge ziehen kann. Ein paar Jahre sind schnell vergangen. Natürlich wird sich die Gemeindeverwaltung, der Gemeinderat und auch wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass unser Ort nicht abgehängt wird. Aber einen Rechtsanspruch auf Ausbau hat eine Kommune nicht. Wie Sie sicherlich auch wissen, hat die Gemeinde Talheim eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Giganetz GmbH geschlossen. Leider existiert hier aber noch kein Zeitplan.

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