Die verantwortliche Teilnahme an der bürgerschaftlichen Verwaltung der Gemeinde ist Recht und Pflicht des Bürgers. Sie finden diesen Satz in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Paragraph 1, Absatz 3. Sie sind also vom Gesetzgeber dazu aufgerufen, sich in die Belange ihrer Gemeinde
Sie interessieren sich für Kommunalpolitik? Sie möchten auf die Themen vor Ihrer Haustüre Einfluss nehmen? Auch über einen längeren Zeitraum? Dann werden Sie Mitglied bei den BürgerInteressen Talheim e.V. (BIT). Wir sind ein eingetragener Verein und unsere Satzung legt als
Sie haben eine Idee, wie man in unserer Gemeinde besser leben kann? Sie wollen vielleicht eine Entwicklung anstoßen? Sie bringen einen langen Atem mit und suchen Unterstützung? Dann können Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen an einen unserer Gemeinderäte z.B.