Warum Newsletter?

Seit Montag, 21.03.2016 darf die BIT e.V. im Mitteilungsblatt wieder berichten. Möglich wurde dies, weil der Landtag von Baden-Württemberg am 14.10.2015 die Gemeindeordnung geändert hat. Deshalb musste die Richtlinien für die Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt durch den Gemeinderat angepasst werden. Wir, die Gemeinderäte der BIT e.V., haben nicht zugestimmt. Uns ging der Vorschlag, der zur Abstimmung stand, nicht weit genug. Dies war unseren Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat bereits im Vorfeld bekannt. Damit haben wir jetzt die Situation, dass Parteien und politische Gruppierungen, die im Gemeinderat vertreten sind, 30 Zeilen im Mitteilungsblatt ohne Bild veröffentlichen dürfen.

In der Praxis wird es nach jetzigem Kenntnisstand so aussehen, dass von uns im Mitteilungsblatt nur der Anfangsteil eines Beitrages oder Berichts stehen wird. Danach erfolgt ein Verweis auf unserer Homepage, unter dem dann der vollständige Beitrag oder Bericht zu finden ist. Diese Vorgehensweise hat für uns mehrere Vorteile:

  • Keine Beschränkung der Länge
  • Bilder oder Lagepläne sind kein Problem
  • Wir können auf unsere Quellen verlinken
  • Keine thematische Beschränkung

Der Nachteil ist, dass Sie im Mitteilungsblatt nur einen Teil lesen können.

Es stellt sich die Frage: Ist dann unser Newsletter überflüssig? Das Verbot, nichts im Mitteilungsblatt veröffentlichen zu können, war ein Grund, den Newsletter einzuführen. Wir meinen nein. Denn es ist für uns die Möglichkeit, Sie kurzfristig zu informieren (z.B. Terminverschiebung beim PC – und Smartphone – Stammtisch) oder auch auf nach unserer Ansicht nach wichtige Themen aufmerksam zu machen. Deshalb werden wir an dieser Option, Sie zu informieren, weiterhin wie gewohnt festhalten.

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