Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

Am 01. Dezember 2021 trat eine geänderte Fassung des Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Eine der wichtigsten Änderungen für Endkunde ist das Recht auf Versorgung. Das Gesetz hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ermächtigt, die technischen Anforderungen hierfür festzulegen.
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