MITReden

Die verantwortliche Teilnahme an der bürgerschaftlichen Verwaltung der Gemeinde ist Recht und Pflicht des Bürgers. Sie finden diesen Satz in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Paragraph 1, Absatz 3. Sie sind also vom Gesetzgeber dazu aufgerufen, sich in die Belange ihrer Gemeinde aktiv einzumischen. Auch die kommunalen Selbstverwaltung, garantiert durch den Artikel 28 unseres Grundgesetzes, fordert Sie auf, sich aktiv am Gemeindeleben zu beteiligen. Es war kein Unfall, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes und der Gemeindeordnung dieses Recht einen so hohen Stellenwert eingeräumt haben. Denn die Bürgerinnen und Bürger einer Kommune mit ihren Rechten und Pflichten sind die Keimzelle unserer Demokratie. 

Also reden Sie mit. Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen finden Sie regelmäßig bei uns auf der Homepage. Immer ab Dienstag vor einer Sitzung veröffentlicht die Gemeinde Talheim auf Anregung der BIT e.V. die Sitzungsvorlage der öffentlichen Gemeinderatssitzung. Möglich wurde dies durch eine Änderung in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Somit stehen Ihnen die gleiche Informationen zur Verfügung wie Ihren gewählten Vertreterinnen und Vertreter.

Wir begrüßen Sie auch gerne jeden 1. Donnerstag im Monat beim PC-/Smartphone-Stammtisch. Diese Treffen dienen zum Austausch von Erfahrungen am/mit dem PC oder Smartphone oder einem Anbieterwechsel. In loser Reihenfolge bieten wir auch Vorträge zu den Themen an, die unseren Besuchern auf den Fingernägeln brennen. Geboren wurde Idee zu diesem Stammtisch, weil immer mal wieder Fragen zu den Themen PC / Smartphone / Internet an eines unserer Mitglieder gestellt wurden.

Unsere Veranstaltungen sind alle kostenlos, es ist weder eine Mitgliedschaft erforderlich noch wird diese erwartet.