Bürger, Gemeinderat und Bürgermeister

Jetzt haben wir ungewollt durch unseren Antrag auf einen Bürgerentscheid eine Diskussion angestoßen, die weit über den Standort eines Pflege- und Seniorenheims hinaus geht: Wie gehen die Einwohner und Bürger einer Gemeinde und die Verwaltungsorgane (Gemeinderat, Bürgermeister) miteinander um? Ich möchte den Beitrag von Herrn Reto Bosch, HSt vom 16.02.2017, siehe auch die Kommentare am Ende des Beitrags Antrag auf Bürgerentscheid zum Anlass nehmen, meine Sicht auf die Arbeit eines Gemeinderates darzulegen. Sie muss nicht richtig sein und ich stelle sie gerne zur Diskussion.

Ich übe hier keine Kritik daran, wie eine gewählte Vertreterin oder Vertreter sein Mandat ausübt. Jeder gewählte Vertreter darf sein Mandat nach seinem Gewissen ausüben. Es steht mir nicht zu und ich habe auch nicht die Absicht, anderen meine Intepretation der einschlägigen Gesetze und Verordnungen als guten Rat zu geben. Dies nehme ich aber auch für mich in Anspruch.

Die Richtung im Zusammenspiel zwischen Bürgerinnen und Bürger, Gemeindert und Bürgermeister wird von den Lissabon – Verträgen der EU und dem Grundgesetz vorgegeben und lautet: Kommunale Selbstverwaltung. Im Mittelpunkt stehen die Bürgerinnen und Bürger. Sie haben jederzeit das Recht, eine kommunalpolitische Entscheidung (bis auf einige Ausnahmen) an sich zu ziehen. (Mit den rechtlichen Details möchte ich Sie an dieser Stelle nicht langweilen.) Kommunale Selbstverwaltung bedeutet u.a., dass die Einwohnerinnen und Einwohner die Angelegenheit ihrer Kommune selbst regeln. Dieses Recht geben die Einwohnerinnen und Einwohner auch durch die Wahl eines Gemeinderates oder Bürgermeisters nicht ab. Im übrigen gibt es meines Wissens kein Land, dass die repräsentative Demokratie in seiner Reinform umgesetzt hat.

Gleichzeitig hat eine gewählte Volksvertreterin oder Volksvertreter bei uns kein imperatives Mandat. Sie oder er kann frei nach seinem Gewissen im Rahmen der Gesetze und Verordnungen das Amt nach eigenem Ermessen ausüben. Sie oder er ist nicht an einen Auftrag der Wählerinnen und Wähler oder einer Partei gebunden. Es entspricht auch dem Grundwesen einer Demokratie, dass nicht alle einer Meinung sind. Zustimmung im Bereich von über 70% oder gar 80% sind keine Kennzeichen einer Demokratie. Die Entscheidungen der gewählten Vertreter einerseits und Volkesmeinung anderseits muss auch nicht immer Deckungsgleich sein. Kennen wir auch alle, man hört dann gerne von denen da oben, die keine Realitätsbezug mehr haben. Im Gegensatz dazu steht die direkte Demokratie, bei der alle Entscheidungen durch die Bürgerinnen und Bürger gefällt werden. Mir ist übrigens auch kein Land bekannt, welches die direkte Demokratie in seiner Reinform umgesetzt hat. Alle mir bekannten demokratischen Länder haben Mischformen. Es ist eine repräsentative Demokratie mit mehr oder weniger Elementen einer direken Demokratie.

Basis auf kommunaler Ebene ist in Baden-Württemberg die süddeutsche Ratsverfassung. Sie ist so angelegt, dass ein Akteur ohne die anderen mitzunehmen nicht viel erreichen kann. Selbst der Bürgermeister, der auf Grund der direkten Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger eine starke, direkte demokratische Legitimation hat, kann ohne den Gemeinderat seine Vorstellungen nur schwer umsetzen. Umgekehrt ist es auch so, dass der Gemeinderat, also das Gremium als solches, nicht gegen den Bürgermeister agieren kann. Und über allem thronen noch die Bürgerinnen und Bürger, die jederzeit (bis auf Ausnahmen, siehe GemO BW) eine Entscheidung an sich ziehen können. Diese süddeutsche Ratsverfassung hat sich jedoch in der Praxis so gut bewährt, dass sie zwischenzeitlich in neun Bundesländer gilt. Sie ist eine ausgewogene Mischung aus Elementen der direkten Demokratie (Stichwort: kommunale Selbstverwaltung) und repräsentativer Demokratie. Sie zwingt zur Zusammenarbeit und verhindert damit Stillstand.

Wenn Sie sich jetzt fragen: In einem Gemeinderat werden bekanntlich viele Entscheidungen einstimmig gefällt. Wo bleibt denn da die Demokratie? Dies hat seine Ursache darin, dass viele Themen auf einer Gemeinderatssitzung formalen Charakter haben. Die Zustimmung des Gemeinderates ist notwendig, damit die Gemeindeverwaltung ihr Tagesgeschäft erledigen kann. Viel interessanter für die Einwohnerinnen und Einwohner, übrigens auch für mich, sind die Diskussionen, die die Eckpunkte für zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde festlegen. Diese kommen aber nach meinem Geschmack zu kurz oder finden ohne Bürgerbeteiligung statt.

Ein Argument, dass man immer mal wieder gegen eine Bürgerbeteiligung hört, lautet: Man weckt damit vielleicht Erwartungen bei den Beteiligten, die man später nicht erfüllen kann. Ich teile diese Sorge nicht. Der Running-Gag bei Treffen der BIT e.V. ist die Forderung nach einem Hallenbad für Talheim. Jeder, der die vier Grundrechenarten beherrscht, kann leicht selbst feststellen, dass dies den Haushalt sprengen würde. Wenn nicht der Bau, dann spätestens der Unterhalt. Jeder weiß, dass die finanziellen Mittel einer Gemeinde nicht unendlich sind und dass alles auf einmal nicht geht. Dann muss priorisiert und manches auch gestrichen werden.

Bei Projekten aber, die über Jahrzehnte hinweg eine Kommune prägen werden, muss nach meiner Ansicht nach die Einwohnerinnen und Einwohner mit einbezogen werden. Und zwar von Anfang an. Die Einwohnerinnen und Einwohner müssen bei jedem Projektschritt die Möglichkeit haben, diesen mit ihren Ideen zu bereichern und mit ihrer Kritik zu beeinflussen. Das verstehe ich unter kommunaler Selbstverwaltung.

Bürger, Gemeinderat und Bürgermeister

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