Wie der Tagesordnung und den Sitzungsunterlagen zu entnehmen ist, stand die Sitzung am 4. Dezember 2017 ganz im Zeichen von Bauaktivitäten im Rahmen des Landessanierungsprogramms Talheim Ortsmitte III. Doch der Reihe nach. In der Bürgerfragestunde gab es keine Wortmeldungen, so dass der TOP 1 nach wenigen Sekunden erledigt war. Dies hat mich eigentlich erstaunt, da es z.B. zum Pflegeheimbetreiber doch die eine oder andere Frage oder Anregung gegeben hätte. Die Entscheidung steht voraussichtlich bei der Sitzung am 18. Dezember 2017 auf der Tagesordnung. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, dies zu diskutieren.
Nachdem der Fussweg von der Hans-Helmer-Staße zum Rathausplatz/Apotheke, auch als Kettlitzweg bekannt, sich im Eigentum der Gemeinde Talheim befindet, muss dieser natürlich auch in einen verkehrssicheren Zustand gebracht werden. Dieser Fussweg stellt eine wichtige Verbindung zwischen Hundsberg und Ortsmitte dar. Natürlich wird der Weg ausschließlich von Fussgängern benutzt und hat dadurch keine große statische Belastung. Aber die Mauern sind Trockenmauern, wie man sie auch in den Hanglagen von Weinbergen findet, zumindest zum Teil ohne Fundament. Glücklicherweise bewegt sich der Hang nicht. Trotzdem schlagen die Sanierungsmassnahmen mit insgesamt 238.000.- Euro zu Buche. Offen blieb dabei noch die Frage, wie mit der Rampe bei der Apotheke zu verfahren ist. Hier sollte noch geprüft werden, ob diese etwas flacher gestaltet werden könnte. Einen barrierefreien Weg in die Ortsmitte erreicht man damit aber nicht. Dafür ist die Steigung des Weges zu groß.
Der Gemeinderat stimmte einer Mitgliedschaft der Gemeinde Talheim beim Landschaftserhaltungsverband für den Landkreis Heilbronn e.V. ohne Diskussion zu. Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100.- pro Jahr stellt den Kämmerer wohl kaum vor große Herausforderungen bei der Haushaltsplanung.
Beim TOP 4, Sanierung des Neuen Schlosses, Kenntnisnahme der Kostenberechnung und Baubeschluss, stellte Herr Till Läpple vom Architekturbüro strebewerk. Architekten GmbH das umfangreiche Werk vor. Jedem ist klar, dass Gebäudeschäden sich nicht von alleine beheben und es in der Regel auch nicht billiger wird, notwendige Sanierungsmassnahmen auf die lange Bank zu schieben. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Baubeschluss für die Arbeiten der Priorität 1 in Höhe von 436.504,72 Euro. Wie hoch der Anteil aus dem Landessanierungsprogramm sein wird, steht noch nicht fest.
Die Sanierungsmaßnahmen für den Schlosshof (siehe Anlagen bei TOP 5) stellte Herr Epple dem Gremium unter TOP 5 vor. Bei diesem Tagesordnungspunkt ging es nicht um eine Beschlussfassung, sondern nur um die Kenntnisnahme. Viele im Rat sind bei einem Gesamtbetrag in Höhe von 475.194,69 Euro nicht bereit, diese Massnahme so wie vorgestellt umzusetzen. Zumal ein Argument für die Sanierung, die Staubentwicklung in der Einfahrt, sich durch den Verzicht auf Muschelkalksplitt entspannt hat. Ob und wie und in welchem Umfang eine Sanierung des Schlosshofes durchgeführt wird, muss man abwarten. Ich persönlich wäre schon bereit, hier einen gewissen Betrag zu setzen, wenn der Schlosshof von den Einwohnerinnen und Einwohnern hoch frequentiert werden würde. Ist er aber nicht. Ich behaupte mal, dass die überwiegende Mehrheit der Talheimerinnen und Talheimer sich höchstens einmal im Jahr im Schlosshof befindet: Zum Schlossparkfest des Schwäbischen Albvereins. Dieses kann übrigens, trotz der Sanierungsmassnahmen, auch im Jahr 2018 wie gewohnt statt finden.
Lutz Krauss