Sie bestimmen: Nehmen Sie an der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 teil

Keine Wahl wird so unterschätzt wie die Kommunalwahl. Natürlich wird in den Rathäusern und Landratsämtern nicht die große Politik gemacht. Aber die Umsetzung vieler Beschlüsse aus Brüssel, Berlin oder Stuttgart erfolgt vor Ort in den Kommunen. Das kann so oder so ausfallen. Basis dafür ist die kommunale Selbstverwaltung, wie sie im Art. 28,2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt ist: Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. (…) Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftsbezogene Steuerquelle. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Umsetzung der Beschlüsse meistens durch die Kommunen erfolgt. Die übergeordneten Ebenen stellen dann dafür Geld bereit. Aber was daraus gemacht wird, entscheiden die Kommunen selbst.

Man kann die Aufgaben einer Kommune in Baden-Württemberg in zwei Gebiete aufteilen: Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben. Beispiele für Pflichtaufgaben sind:

  • Allgemeinbildende Schule
  • Abwasserbeseitigung
  • Feuerwehr
  • Bauleitplanung
  • Kitas

Beispiele für freiwillige Aufgaben wären

  • Bücherei
  • Sportanlagen
  • Grünflächen
  • Schwimmbäder
  • Breitbandversorgung

Dies sind alles Dinge, die Sie vor Ihrer Haustüre finden. Da bekanntlich in einer Demokratie die gewählten Volksvertreter über den Haushalt entscheiden, bestimmt der Gemeinderat, in welchen Bereich Mittel fließen und in welchen nicht. Auch bei den Pflichtaufgaben legt der Gemeinderat fest, wie eine solche Aufgabe erfüllt wird. Der Bund legt z.B. nur fest, dass es eine Kinderbetreuung geben soll. Ob dies in einem Wohncontainer im Gewerbegebiet oder in einem ansprechenden Gebäude mit passenden Außenanlage umgesetzt wird, entscheidet der Gemeinderat.

Um jetzt mal konkret auf ein Thema zu sprechen zu kommen, welches in Talheim (neben anderen, selbstverständlich) ansteht: Die innerörtliche Entwicklung. Nach dem Flächennutzungsplan gibt es keine Flächen mehr, die aktuell für ein Neubaugebiet vorgesehen sind. Damit kommt der innerörtlichen Entwicklung eine besondere Bedeutung zu, wenn es kurz- und mittelfristig um mehr Wohnraum in unserer Gemeinde geht. Mir ist niemand im Ort bekannt, der aus Talheim einen Donut machen möchte: Schöne Wohngebiete außen und in der Ortsmitte ist nichts. Aber wie soll dies aber konkret aussehen? Wie kann man darauf Einfluss nehmen, wie der Ortskern in vielleicht 20 Jahren aussieht? Bekanntlich verfügt die Gemeinde Talheim über einige Flächen in der Ortsmitte (ehem. Café Ensinger, Bergstraße 1 und Hauptstraße 1, altes Feuerwehrhaus, …). Damit eröffnen sich Möglichkeiten, auf die Gestaltung von Seiten der Bürgerinnen und Bürger sowie des Gemeinderates einzuwirken oder auch nicht. Man könnte die Flächen an denjenigen verkaufen, der am meisten bietet. Mit den zusätzlichen Einnahmen könnte man dann etwas anderes, sinnvolles machen. Man könnte aber auch einen Rahmen für die Bebauung vorgeben, der sich an der gewünschten Entwicklung im Ortskern orientiert. Dann würde man aber wahrscheinlich nicht den maximalen Verkaufspreis erzielen. Was würden Sie bevorzugen?

Es gibt Stimmen, die sagen: Der Gemeinderat entscheidet, basta. Ich habe aber auch von Bürgerinnen und Bürger schon gehört, dass sie den Gemeinderat wählen, damit der sich über solche Fragen den Kopf zerbrechen darf. Beides stimmt so nicht ganz. In der Gemeindeordnung Baden-Württemberg findet sich im §1, Absatz 3 der Satz: Die verantwortliche Teilnahme an der bürgerschaftlichen Verwaltung der Gemeinde ist Recht und Pflicht des Bürgers. Eine Bürgerin, ein Bürger kann seine Pflicht nicht auf den Gemeinderat übertragen und der Gemeinderat kann auch nicht das Recht des Bürgers an sich ziehen. Natürlich muss man als Einwohnerin oder Einwohner von Talheim nicht über jeden der ca. 100 Tagesordnungspunkte, die pro Jahr in öffentlichen Gemeinderatssitzungen zu diskutieren und zu entscheiden sind, informiert sein. Nach meinem Gefühl (ich habe es nicht gezählt) gibt es aber schon pro Jahr einige Themen, die direkte Auswirkungen auf viele von uns haben oder haben werden. Und das auf Jahrzehnte.

Wenn es Sie also interessiert, was vor Ihrer Haustüre und noch ein paar Meter weiter passiert, dann nehmen Sie an der Kommunalwahl teil. Für was die BIT e.V. und Ihre Kandidatinnen und Kandidaten stehen, ist vielen von Ihnen bereits bekannt. Aber ein Punkt ist für uns wesentlich: Bürgerbeteiligung. Und zwar genau so, wie es auch die Mütter und Väter der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorgesehen haben. Wir wollen nicht die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg ändern, wir möchten, dass sie gelebt wird. Dies wird nicht einfach werden, da werden Widerstände zu überwinden sein. Aber die Keimzelle unserer Demokratie ist die Kommune. Dort haben Sie als Bürgerin und Bürger die größten Möglichkeiten auf die Entscheidungen einzuwirken. Wenn es nicht kommunaler Ebene mit den vielfältigen Einflussmöglichkeiten funktioniert, wie soll es dann erst in der großen Politik funktionieren? Also: Gehen Sie auf jeden Fall zur Wahl und geben Sie Ihre Stimme ab. Behalten Sie im Auge, welche Entscheidungen in Ihrem Talheim anstehen und bringen Sie Ihre Ideen ein. Wir haben nichts dagegen.

Lutz Krauss

Sie bestimmen: Nehmen Sie an der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 teil

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