Wiederherstellung der Endgerätefreiheit

Erster Entwurf einer Rechtsverordnung

Die Bundesnetzagentur hat am 25.02.2014 den ersten Entwurf einer Rechtsverordnung zur Verbesserung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt veröffentlicht. In diesem Verordnungsentwurf will die Bundesnetzagentur auch die Abschaffung des Routerzwangs festschreiben.
Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die Netzbetreiber ihren Kunden auf Anfrage die Zugangskennungen für ihre Internet- und Sprachdienste herausgeben müssen, damit diese im Kunden-Router hinterlegt werden können. Die 19 Hersteller empfehlen jedoch, dass die Kunden diese Daten unaufgefordert bei Vertragsabschluss so, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, und nicht erst auf Nachfrage erhalten.
Die von den Herstellern darüber hinaus geforderte Klarstellung zur Netzzugangsschnittstelle wird durch diese Verordnung bislang leider nicht geregelt. Im Interesse des Marktes empfehlen die Hersteller dringend die generelle Offenlegung der jeweiligen Netzzugangsschnittstelle für den direkten Anschluss an das physikalische Medium. Nur so ist gewährleistet, dass die Hersteller in der Lage sind, für den jeweiligen Netzzugang voll kompatible Geräte herzustellen und damit eine Auswahlmöglichkeit für die Anwender zu bieten.
Zur Historie des Routerzwangs
Anfang 2013 erklärte die Bundesnetzagentur auf Verbraucherbeschwerden, sie habe keine rechtliche Handhabe gegen den Routerzwang einzelner Netzbetreiber. Der Gesetzgeber habe nicht eindeutig definiert, an welchem Punkt das DSL-Netz in einem Haushalt endet. Aus diesem Grund sei die Entscheidung dem jeweiligen Netzbetreiber zu überlassen. Die Bundesnetzagentur lehnte somit ihre Zuständigkeit ab.
Im April 2013 sprachen sich Hersteller aus der TK-Branche in einem Positionspapier an das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur für die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung der Netzzugangsschnittstelle an der TAE-Dose und eine freie Routerwahl aus.
Das Thema Routerzwang ist in der deutschen Bundespolitik in den letzten Monaten auf großes Interesse gestoßen. Der politische Wille, den Routerzwang abzuschaffen, wurde von der aktuellen Bundesregierung deutlich artikuliert. Im Juni wurde der Routerzwang auch im Unterausschuss ‚Neue Medien‘ des Bundestages im Rahmen einer Anhörung zur Netzneutralität behandelt. Ebenfalls im Juni wurden erstmals Vertreter der Hersteller für TK-Endgeräte bei einem Workshop der Bundesnetzagentur in dieser Sache angehört. An diesem Workshop nahmen auch Vertreter des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und der Netzbetreiber teil.
An einer Anhörung der Bundesnetzagentur unter dem Titel „Schnittstellen an Netzabschlusspunkten“ (398/2013) im November 2013 beteiligte sich ein breites Spektrum an Marktteilnehmern. Das Ergebnis der Anhörung ist aktuell noch nicht veröffentlicht.
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung im November 2013 festgelegt, dass der Routerzwang endgültig abgeschafft werden soll.
Aus dem Koalitionsvertrag: „Nutzerinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routerzwang ab. Die zur Anmeldung der Router (TK-Endeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen.“

Wiederherstellung der Endgerätefreiheit
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